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Städtetag Nordrhein-Westfalen



 
01. 02. 2012

Geplante Hygieneverordnung in der Kindertagespflege

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie Sie gegebenenfalls bereits der aktuellen Presseberichterstattung der letzten Wochen (so z.B. dem Artikel in der Rheinischen Post vom 04.01.2012, siehe http://www.rp-online.de/politik/nrw/mayonnaise-und-tiramisu-verboten-1.2660874) entnommen haben, plant die Landesregierung die Veröffentlichung eines Leitfadens für Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege sowie die Vorlage eines entsprechenden Erlasses.

 

Die Thematik "Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege" wurde bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der Arbeit der AG Kindertagespflege beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) behandelt. Aus unserer Sicht bestand an dieser Stelle Einigkeit darüber, dass die Umsetzung der sog. EU-Hygieneverordnung an dieser Stelle – soweit erforderlich – mit möglichst wenig Aufwand betrieben werden sollte. Nach wie vor gibt es aber unterschiedliche Auffassungen zu der Fragestellung, inwieweit Tagespflegepersonen Lebensmittelunternehmen im Sinne der EU-Hygieneverordnung sind. Während die EU-Kommission ausweislich einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 16.12.2011 (Anlage 1) der Auffassung ist, dass Tagesmütter nicht unter die strengen EU-Hygienevorschriften fallen, da sie nur gelegentlich oder in kleinem Maße Lebensmittel zubereiten, vertritt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BELV) die Ansicht, dass Tagespflegepersonen Lebensmittelunternehmen im Sinne der EU-Hygieneverordnung darstellen (Anlagen 2 und 3). Aktuell ist noch offen, ob sich die Bundesregierung mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzen wird.

 

Nachdem zu befürchten steht, dass die oben gegebenenfalls zu erwartenden Maßnahmen der Landesregierung sowohl zu einem erheblichen Aufwand – selbst bei stichprobenartigen Kontrollen –  im Bereich der Lebensmittelkontrolle führen werden, als auch den weiteren Ausbau der Kindertagespflege unnötig gefährden dürften, hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom heutigen Tage (Anlage 4) an das MFKJKS und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) gewandt und darum gebeten, sich gemäß des Plenarbeschlusses des Landtags vom 26.01.2012 auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung die oben dargestellte Definition der EU-Kommission übernimmt, nach der Tagespflegepersonen keine Lebensmittelunternehmen sind. Für den Fall, dass die entsprechenden Bemühungen erfolglos sein sollten, haben wir gleichzeitig darum gebeten, alternativ möglichst praktisch umsetzbare und bürokratisch möglichst wenig Aufwand verursachende Maßnahmen in den Blick zu nehmen. Über den weiteren Fortgang in dieser Angelegenheit werden wir Sie unterrichten. Für heute verbleiben wir

 

 

mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. 

Bianca Weber

 

Anlagen

 

Pressemitteilung der EU-Kommission

(PDF-Datei, 120 KB)
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Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 30.03.2009

(PDF-Datei, 384 KB)
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Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 19.12.2011

(PDF-Datei, 344 KB)
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Schreiben an das MFKJKS und das MKULNV

(PDF-Datei, 226 KB)
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112. Sitzung am 05.09.2012 in Leverkusen

Empfehlungen und Hinweise zur Kindertagespflege
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(Stand: 2006)
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